Arzt-/Zahnarzt Werberecht – Bundesverfassungsgericht erweitert die Möglichkeiten für Ärzte und Zahnärzte (implizit somit auch Tierärzte)
Die Kanzlei für Medizinrecht “Lex Medicorum” hat das jüngste Urteil sehr gut zusammengefasst:
Am 1.6.2011 hat das BVerfG nun die Möglichkeiten der Werbung wie folgt erweitert (1 BvR 233/10):
Damit ist die Werbung für Praxis und Labor zulässig.
Auch die Werbung für die technische Ausstattung akzeptiert das Verfassungsgericht.
Besonders neu ist die Feststellung des Gerichts, dass eine Verlosung per se zulässig ist: