Verwendung von Vorher-/Nachher Bildern in der Werbung bei Schönheitschirurgen
Auch hier wieder ein sehr schöner Beitrag der Kanzlei für Medizinrecht Lex Medicorum: Nachdem das OLG München 2001 entschied, dass Vorher-Nachher-Bilder zur Veranschaulichung der Wirkung von Schönheitsoperationen nicht vom Verbot des HWG erfasst waren, weil das Gesetz nur für die Werbung mit Darstellungen von Krankheiten galt, wurde das HWG geändert. Der Anwendungsbereich des HWG wurde auf operative plastisch-chirurgische Eingriffe erweitert, ...
Continue ReadingArzt-/Zahnarzt Werberecht – Bundesverfassungsgericht erweitert die Möglichkeiten für Ärzte und Zahnärzte (implizit somit auch Tierärzte)
Die Kanzlei für Medizinrecht “Lex Medicorum” hat das jüngste Urteil sehr gut zusammengefasst: Bereits in den 1990er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass es dem Arzt und dem Zahnarzt erlaubt sein muss, sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen zu dürfen. Hierfür dürfe er sich aller bekannten Werbeträger bedienen. Fast jede gerichtliche Entscheidung, die sich mit ärztlicher Werbung befasst, nimmt ...
Continue Reading